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Videogerichtsverhandlungen
„Ich sehe den Senat klar und deutlich“
Seit 2001 ist es amtlich – Finanzgerichte dürfen in Verhandlungen Beteiligte per Videoübertragung dazuschalten. Inzwischen zeigt die Erfahrung, dass diese Einrichtung Steuerberatern und ihren Mandanten viel Zeit und Geld spart. Mittlerweile bieten heute bundesweit immer mehr Gerichte Videokonferenzen in großem Stil an.

Hallo Cottbus, hören und sehen Sie uns?“

Der Check vor Beginn einer Gerichtsverhandlung mit Videokonferenzschaltung erinnert schnell an eine Live-Sendung im Fernsehen. Ton und Bild der Anlage werden geprüft, die beiden Monitore flackern auf, dann erscheinen die Übertragungsbilder aus dem Finanzgericht: Eines zeigt den Sitzungssaal, inklusive der zuständigen Richter. Das andere zoomt nah an die Gesichter der Beklagten heran.

Die Klägerseite sitzt währenddessen mit zwei Vertretern in der Steuerberaterkammer Berlin-Mitte, in einem kleinen, separaten Raum, der extra für Videokonferenzen ausgestattet worden ist. Zwei Monitore, eine schwenkbare Kamera und Sitzplätze für vier Personen – das ist alles. Auch die Gegenpartei mit bis zu zwei Beteiligten lässt sich von hier aus gleichzeitig zuschalten.

Strukturen ändern sich – und mit ihnen die Technik

Gemäß der Finanzgerichtsordnung (§§ 91a und 93a FGO) sind solche Videoübertragungen für finanzgerichtliche Verfahren seit dem 1.1.2001 möglich: „Den am Verfahren Beteiligten sowie ihren Bevollmächtigten und Beiständen kann auf Antrag gestattet werden, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die mündliche Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an den Ort, an dem sich die Beteiligten, Bevollmächtigten und Beistände aufhalten und in das Sitzungszimmer übertragen. Eine Aufzeichnung findet nicht statt.“

RA Sascha Schulz, Referent bei der Steuerberaterkammer (StBK) Berlin, zeigt sich optimistisch: „In der Praxis hat sich die Videoübertragung bereits bestens bewährt, es gab in diesem Mai bereits sechs Verhandlungen per Videokonferenz. Und jeder Steuerberater, der daran teilgenommen hat, war begeistert und wird unsere Einrichtung auch zukünftig nutzen.“ Dabei zählt die StBK Berlin-Mitte zu den jüngsten Anbietern von Videokonferenzen.

Im November 2007 wurde hier und im Finanzgericht Cottbus erstmals eine Anlage eingerichtet. Der Grund: Die Gerichte der Länder Berlin und Brandenburg wachsen immer mehr zusammen. Anfang 2007 wurde das gemeinsame Finanzgericht nach Cottbus gelegt. Elf Monate später kam dann die brandneue Videokonferenzanlage ins Haus. „Wir wollen den Steuerberatern und allen Beteiligten durch diese Technik das Leben erleichtern“, sagt Dr. Susanne Tiedchen, Sprecherin des Finanzamts Berlin-Brandenburg. Die Entfernung Cottbus-Berlin hin und zurück liegt bei zirka 250 Kilometer. Gut drei Stunden Fahrt und Stress, die sich vermeiden lassen. Auch Mandanten profitieren davon, da zusätzliche Reisekosten in der Regel nach Stunden abgerechnet werden. „Bei einem Streitwert von zirka 1.000 Euro machen sich Reisekosten in Höhe von zirka 300 Euro schon bemerkbar“, meint RA/StB Jürgen Schwarz aus Berlin.

Schwarz ist seit 1984 in der Hauptstadt tätig und hat bereits drei Verhandlungen über die neue Videokonferenzanlage in Berlin-Mitte mit dem Finanzgericht in Cottbus geführt. „Am Anfang ist es sicherlich etwas ungewohnt. Aber wenn man keine Berührungsängste mit der Technik hat, geht man schnell in eine normale Verhandlung über. Die Übertragung ist exzellent. Ich sehe und höre die Prozessparteien und den kompletten Senat klar und deutlich über zwei riesige Wandbildschirme. Und es spart jede Menge Zeit. Ich würde es jederzeit wieder machen“, berichtet Jürgen Schwarz von seinen ersten Eindrücken. In zwei Fällen wurde sein Antrag für eine Videoschaltung vom Senat allerdings abgeschmettert. Die Richter wollten alle Beteiligten lieber persönlich vor Ort sehen.

Es gibt noch zu wenig Anträge für Videokonferenzen

Es liegt letztendlich im Ermessen des Gerichts, ob eine persönliche Anwesenheit vor Ort erwünscht oder zwangsweise erforderlich ist – beispielsweise bei Zeugenvernehmungen. Doch in der Regel wird den Anträgen auf Durchführung einer Videokonferenz stattgegeben. Es mangelt vielmehr noch an Anträgen vonseiten der Steuerpflichtigen. „Und natürlich gibt es auch Richter, die nicht so internetaffin sind und das persönliche Erscheinen einer Videokonferenz generell vorziehen. Wir sind eben immer noch am Anfang. Dennoch nehmen die meisten die neue Technik an“, sagt Gerichtsprecherin Dr. Susanne Tiedchen. Ein Beispiel ist der Vorsitzende Richter des 12. Senats, Prof. Dr. Claus Lambrecht, LL.M. Er hat die Einrichtung beispielsweise für Streitfälle, die das Berufsrecht der Steuerberater betreffen, selbst schon genutzt.

Parallel zur Verhandlung bestimmte der Richter dann auch per Fernbedienung die gewünschte Kameraeinstellung. „Alles lief störungsfrei und war relativ unspektakulär. Man vergisst sehr schnell, dass man sich nur über Videoschaltung sieht“, berichtet Dr. Susanne Tiedchen, die mehrmals mit anwesend war.

Selbst wenn die Leitung einmal abstürzen sollte, ist das kein Problem. Die Unterbrechung wird im Protokoll festgehalten und die Verhandlung später, wie gewohnt, fortgesetzt. „Das passiert auch bei normalen Verhandlungen, wenn einer der Beteiligten sich noch einmal mit seinem Rechtsanwalt beraten will, die Verhandlung eine unerwartete Wendung nimmt oder einer der Beteiligten einfach kurz in sich kehren möchte“, erklärt die Richterin. Entscheidender Vorteil der Videoschaltung ist jedoch, dass sich über die ISDN- oder Internet-Leitungen räumliche Distanzen schnell und unkompliziert überbrücken lassen.

Besonders anschaulich wird das im Bundesland Hessen. Schon seit 2001, seit der Einführung der §§ 91a und 93a FGO, werden hier die langen Strecken zwischen dem Finanzgericht in Kassel und den Ballungsräumen im Süden durch Videokonferenzen eingespart. Einer der ersten Anbieter in Hessen war die Steuerberaterkammer Frankfurt. Ihre Anlage wird bis heute sehr gut angenommen. „Wir hatten letztes Jahr 38 Verhandlungen, 33 Steuerangelegenheiten und 5 Verhandlungen auf Widerruf der Bestellung als Steuerberater, die von hier aus über unsere Videoschaltung verhandelt wurden“, berichtet Thomas Ehry, Mitarbeiter und EDV-Fachmann in der Frankfurter Kammer.

In der Regel handelte es sich dabei um überschaubare Sachverhalte. Nur bei komplizierten Fällen, Zeugenvernehmungen und umfangreichen Beweisaufnahmen hat der Senat oder einzelne Richter in Kassel gemäß § 6 FGO die persönliche Anwesenheit vorgezogen. „In geeigneten Fällen schreiben wir zunächst alle Beteiligten an, damit sie wissen, dass die Möglichkeit einer Videokonferenz besteht“, erklärt Michael Knab, Pressereferent und Richter am Finanzgericht in Kassel.

Sein Angebot vor Ort ist großzügig, denn über drei Sitzungssälen sind ein Beamer und eine Leinwand sowie zwei Monitore verteilt. Zudem werden alle drei Einrichtungen regelmäßig genutzt. „Sehr oft finden bei uns Videokonferenzen statt. In einzelnen Senaten macht das fast die Hälfte aller Fälle aus, zum Beispiel im elften Senat, der für Gießen und einen Teil der fünf Frankfurter Finanzämter zuständig ist“, berichtet der Richter.

Die Übertragungstechnik ist fast immer vorteilhaft

Die Arbeitserleichterung dieses Services liegt auf der Hand. Denn beispielsweise dauert eine Fahrt vom Finanzamt Darmstadt nach Kassel und zurück zirka fünf Stunden. „Inklusive der Verhandlung im Finanzgericht und Stau ist das für alle, die extra anfahren müssen, fast ein ganzer Arbeitstag. Diesen Zeitaufwand können sie sich durch die Videoübertragung sparen“, weiß Michael Knab. In Hessen funktioniert das offenbar einfacher, als mancher denken mag. Zudem können alle Steuerberater die Videokonferenzanlagen in den verschiedenen Finanzämtern nutzen: Sie müssen lediglich einen Antrag stellen, die Bewilligung abwarten und schon geht es los. Mitarbeiter vor Ort helfen beim Start, halten sich aber ansonsten zurück.

Auch FAStR Dr. Jörg Burkhard aus Wiesbaden hat mit diesem Service bereits gute Erfahrungen gemacht. „Ich wickle schon seit sieben Jahren viele Verfahren über Videokonferenz ab, auch relativ lange Verhandlungen, die weit über eine Stunde gehen. Normalerweise nutze ich dafür die Anlage in der Steuerberaterkammer Frankfurt. Und als sie mal wegen Reparaturmaßnahmen kurzzeitig für ein paar Tage abgeschaltet wurde, konnte ich problemlos nach Darmstadt an das Verwaltungsgericht ausweichen. Die Übertragung dort lief ebenso perfekt. Man sieht die Richterbank genauso entfernt und deutlich, als wäre man tatsächlich im Gericht vor Ort“, erzählt der Steuerrechtsexperte.

Für seine Mandanten wirkt sich die neue Technik ebenfalls vorteilhaft aus: Die kurzen Wege sparen Zeit und somit Honorarkosten, da er nach Zeiteinheiten abrechnet. Deswegen beantragt Dr. Burkhard in jedem Schriftsatz – außer bei Zeugenvernehmungen – die Videoübertragung automatisch mit an. Sollte sich ein Mandant später anders entscheiden, lässt sich der Antrag bei Gericht nach § 91 a FGO wieder zurücknehmen. „Doch nur einer von zirka 50 Mandanten möchte lieber persönlich im Gerichtssaal sitzen. Und ich habe nicht den Eindruck, dass ich im Gerichtssaal besser überzeuge als über Video. Ich kann dabei genauso gut drauflos diskutieren.“

Ähnlich gute Erfahrungen machte die Wiesbadenerin WP/StB/RAin Annerose Warttinger, die ihre erste Videokonferenz 2006 nur als Zuschauerin erlebte. In Finanzgerichten ist die Öffentlichkeit zugelassen, in den jeweiligen Übertragungsorten hingegen nicht.

Dieses Jahr nutzte Warttinger das Serviceangebot dann für ihre eigenen Verhandlungen rund um Gesellschaftsrecht, Unternehmensgründungen und -umstrukturierungen mit steuerlichen Konsequenzen. „Im April hatte ich einen Fall, bei dem sich die Richter lieber einen persönlichen Eindruck von meiner Mandantin machen wollten“, erzählt die Wiesbadenerin. Also fuhr sie mit ihr nach Kassel.

Die Seite des Beklagten – in dem Fall das Finanzamt Wiesbaden – wurde jedoch per Videokonferenz zugeschaltet. „Es war eine lebhafte Auseinandersetzung, auch mit Zwischeneinwürfen. Die geringfügigen Übertragungsverzögerungen störten dabei keineswegs. Ich bin das gewöhnt von Internet-Seminaren“, erzählt die hessische Steuerberaterin.

Nordrhein-Westfalen ist ein großflächiges Bundesland mit weitläufigen Strukturen.

Zudem gibt es dort sogar drei eigenständige Finanzgerichte: Münster, Köln und Düsseldorf. Und alle drei sind untereinander per Videoschaltung vernetzt, auch mit den verschiedenen Finanzämtern. Sogar einzelne Steuerberater und Sozietäten haben in ihren Räumlichkeiten bereits eine eigene Anlage installiert. „So teuer ist das heute nicht mehr. Ab zirka 3.000 Euro kann man sich selbst eine gut funktionierende Anlage besorgen“, weiß Lutz Oberdieck, Diplom-Finanzwirt und Verwaltungsmitarbeiter beim Finanzgericht Düsseldorf.

Der IT-Experte war von Anfang an mit dabei, als 2001 in Nordrhein-Westfalen die ersten Tests vorgenommen wurden und zwei Jahre später die Anlage in Düsseldorf ganz offiziell eingeführt wurde. Seitdem werden pro Jahr etwa 25 Verhandlungen über die Videoschaltung geführt, beispielsweise mit dem 100 Kilometer weit entfernten Finanzamt in Kleve. Alle anderen Finanzämter liegen zu dicht dran. Da erscheinen die Verfahrensbeteiligten dann doch lieber direkt vor Ort. Zwischen Münster, Düsseldorf und Köln hingegen wird gerichtsintern häufig per Video über innerdienstliche Bereiche, Haushalt und Verwaltung diskutiert.

„Ich war bei vielen Übertragungen dabei, zumindest zu Beginn der Verhandlung, um sicherzugehen, dass die Leitung steht und alle Beteiligten mit der Anlage umgehen können“, sagt Lutz Oberdieck. Die Handhabung ist einfach. Doch Neulingen muss manchmal zunächst etwas geholfen werden. „Vor allem die ältere Generation der Richter, Steuerberater und Rechtsanwälte hat deswegen Vorbehalte gegenüber der neuen Technik. Sie sind es gewohnt, die Personen im Sitzungssaal anzutreffen“, erzählt der IT-Experte. Er kann die Berührungsängste verstehen. Schließlich müssen bei der Videoübertragung auch gewisse Spielregeln eingehalten werden.

Für manche Steuerberater lohnt sich die Investition schnell

Im Finanzgericht Köln sieht es zunächst ähnlich aus. Auch hier ist das Einzugsgebiet eher überschaubar und die Wege sind relativ kurz. „Vor allem die weiter entfernten Finanzämter Gummersbach, Euskirchen und Aachen nutzen unsere Einrichtung. Alle anderen erledigen ihre Fälle zumeist lieber von Angesicht zu Angesicht“ weiß Heinz Neu, Richter und Pressedezernent des Gerichts.

Und so wurden in Köln 2007 im Verwaltungsbereich nicht allzu häufig mündliche Verhandlungen und Besprechungen über die ISDN-Videoschaltung durchgeführt. Dabei könnten bei der Multifunktionsanlage, die 2001 für zirka 20.000 Euro angeschafft wurde, drei Gesprächspartner gleichzeitig in den Sitzungssaal zugeschaltet werden. „Es ist dann schon eine gewisse Funkdisziplin gefragt. Rede und Gegenrede funktionieren sonst nicht so gut“, meint Dr. Joachim Valentin, IT-Dezernent und Richter im 7. Senat. Dennoch nutzt er selbst die Anlage sehr gerne für seine Verhandlungen, oder um im Verwaltungsbereich die lange Fahrt nach Münster zu sparen.

Euskirchener Steuerberater mit eigener Videokonferenzanlage

StB Theo Embgenbroich sieht das ähnlich. Zwar arbeitet der Westfale in Euskirchen, also nur 40 Kilometer vom Finanzgericht Köln entfernt. Aber es ist sehr umständlich dort hin zu gelangen. Deshalb schafft sich Theo Embgenbroich derzeit für seine 25-köpfige Sozietät eine eigene Videokonferenzanlage an – im Wert von zirka 10.000 Euro. „Der Stau rund um Köln ist einfach unerträglich. Das kostet unglaublich viel Zeit. Und auch die Richter sind verstimmt, wenn man aufgrund der Verkehrsverhältnisse häufig zu spät erscheint.

Sobald ich 20 Verhandlungen über Video verhandelt habe, hat sich unsere Anlage schon rentiert“, meint der Steuerberater. Im weiträumigen Bezirk Münster werden Live-Videoübertragungen ebenfalls ganz selbstverständlich angenommen, Tendenz steigend. So wurden 2001, im Jahr der Einführung, 7 Verhandlungen über die Videoanlage geführt, 2002 waren es 17, 2003 21, 2004 und 2005 34, 2006 36 und im vergangenen Jahr bereits 50 Übertragungen. Bei jährlich rund 300 Sitzungen ist das bereits ein Sechstel aller Verhandlungen.

„Es macht durchaus Sinn, bei so einem großen Bezirk, der sich bis nach Siegen zieht, alle Beteiligten zu schonen“, sagt Jens Reddig, Richter im 8. Senat. Denn zum Finanzgericht Münster gehören auch sämtliche Finanzämter des Ruhrgebiets. „Zehn Ämter sind bereits mit einer Videokonferenzanlage ausgestattet. Und wer keine hat, kann den Service des jeweils in der Nähe liegenden Finanzamts nutzen – auch für informelle Vorabgespräche“, weiß Jens Reddig. Der junge Richter arbeitet seit einem halben Jahr am Finanzgericht in Münster und hat selbst bereits sehr gute Erfahrungen mit Videoübertragungen gemacht: „Gerüchte, dass durch die Distanz die gütliche Einigung eines Rechtsstreits gehemmt wird, kann ich nicht bestätigen.“

Seit drei Jahren keine Übertragung mehr in Karlsruhe

Ganz anders sieht’s in Baden-Württemberg aus. Der Außensenat Karlsruhe und die Steuerberaterkammer Heidelberg waren bereits 1998 mit einem einjährigen Pilotprojekt für
Videokonferenztechnik in Finanzgerichten am Start. Doch das ehrgeizige Engagement ist nach kurzer Zeit schnell wieder eingeschlafen, weswegen in den vergangenen drei Jahren in Karlsruhe keine einzige Übertragung stattgefunden hat.

Der interne Schlussbericht an das Justizministerium Baden-Württemberg trug sogar dazu bei, dass die Anlage in der Steuerberaterkammer Nordbaden wieder abgebaut wurde, sie wurde nur ein bis zwei Mal im Jahr verwendet. „In den Anfängen, als ich noch für das Finanzamt Heidelberg zuständig war, habe ich das hochwertige Drei-Punkte-System wöchentlich für Erörterungstermine und mündliche Verhandlungen genutzt“, erinnert sich Richter Franz Schmidt, der damals von Karlsruhe aus federführend für die bundesweite Einführung der Videokonferenztechnik war. Doch vor acht Jahren hat Franz Schmidt dann die Zuständigkeit für Heilbronn bekommen. Allerdings wurde dort erst gar keine Anlage angeschafft.

„Doch dieses Jahr ändern sich die Strukturen. Der Außensenat Karlsruhe wird aufgelöst und mit dem Finanzgericht in Stuttgart zusammengelegt. Der Umzug findet im Herbst statt.

Und in dem neuen Gebäude in Stuttgart soll es dann eine moderne Videokonferenzanlage mit neuester Technik, einem Beamer und großer Leinwand geben“, weiß Verwaltungsleiter Wolfgang Gruber.

Vonseiten der Finanzverwaltung und einigen Richtern ist die Resonanz noch gehemmt.
Richter Franz Schmid bestätigt diese Technikängste: „Einige Kollegen sind weiterhin sehr zurückhaltend. Aber wenn die Steuerberater, beispielsweise aus Freiburg, erst einmal sechs Stunden Fahrt für eine halbe Stunde Verhandlung in Kauf nehmen müssen, wird man sich auch hier den Videokonferenzen wieder öffnen.“